Darf mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist verkürzen?
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir gestern gekündigt. Im Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart. Nun möchte er, dass das Arbeitsverhältnis bereits nach einem Monat endet.
Ich habe keiner Verkürzung zugestimmt. Darf er die Frist trotzdem einseitig ändern und was sollte ich jetzt tun?
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Kommentare (7)
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Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen oder in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Eine einseitige Verkürzung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
Ich empfehle Ihnen, der Verkürzung schriftlich zu widersprechen und auf die vertraglich vereinbarte Frist von drei Monaten zu bestehen. Behalten Sie alle Unterlagen und Fristen im Auge.
Bei mir war es ähnlich. Der Arbeitgeber konnte die Frist nicht ohne meine Zustimmung ändern.
@Markus aus Zürich Genau so war es bei mir. Habe gestern schriftlich widersprochen und auf die vereinbarte Frist bestanden – mal sehen, was zurückkommt.
Danke für die klare Antwort! Gilt das auch bei einem befristeten Vertrag?
Bei mir war es ähnlich. Mein Arbeitgeber wollte die Frist ebenfalls verkürzen, konnte das aber ohne meine Zustimmung nicht durchsetzen. Ich habe schriftlich widersprochen und die volle Frist wurde eingehalten.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Die Kündigung muss dir nachweisbar zugegangen sein. Prüfe ausserdem, ob ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt – dort können längere Fristen stehen.