Mieterhöhung nach der Renovation – ist das zulässig?
Mein Vermieter hat nach einer Renovation die Miete um 15 % erhöht. Die Küche und das Badezimmer wurden erneuert.
Ist eine solche Erhöhung rechtlich zulässig? Kann ich dagegen vorgehen?
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Kommentare (1)
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Eine Mieterhöhung nach Renovation ist nur zulässig, soweit es sich um wertvermehrende Investitionen handelt. Reine Unterhaltsarbeiten dürfen nicht auf die Miete überwälzt werden.
Sie können die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse anfechten (Art. 270 OR).