Parkbusse erhalten, obwohl ich bezahlt habe – lohnt sich ein Einspruch?
Hallo zusammen
Ich habe letzte Woche an der Bahnhofstrasse in Zürich parkiert und die Parkgebühr über die App bezahlt (Zahlungsbestätigung habe ich). Trotzdem lag eine Parkbusse von CHF 60.– auf dem Wischblatt – angeblich sei «keine gültige Parkbewilligung» vorhanden gewesen.
Auf der Busse steht, dass man innert 10 Tagen Einsprache erheben kann.
Meine Fragen:
1. Lohnt sich eine Einsprache überhaupt, oder zahlt man am Ende mehr?
2. Reicht der Screenshot der App-Zahlung als Beweis?
3. An wen richtet man die Einsprache – Stadtpolizei oder Stadtrichteramt?
Danke für eure Erfahrungen!
Persönliche Daten ausgeblendet
Kommentare (10)
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Hallo Marco
Mir ist vor zwei Jahren fast dasselbe passiert. Ich habe Einsprache erhoben und die Busse wurde annulliert.
Meine Tipps:
- Screenshot der App-Zahlung mit Zeitstempel UND der Transaktionsbestätigung des Anbieters beilegen (nicht nur die App-Anzeige).
- Kurz und sachlich bleiben: Ort, Datum, Uhrzeit, Zahlungszeitpunkt. Keine Emotionen.
- Einsprache geht an die Behörde, welche die Busse ausgestellt hat – bei dir also die Stadtpolizei Zürich. Adresse steht auf der Busse.
Wichtig: Frist von 10 Tagen unbedingt einhalten, sonst wird die Busse rechtskräftig. Viel Erfolg!
Danke Markus! Die Transaktionsbestätigung von der App habe ich tatsächlich – die zeigt die Zahlung um 14:31 Uhr, die Busse wurde um 14:32 Uhr ausgestellt. Das dürfte reichen. Einsprache geht morgen raus.
asasasasa
Ich hatte exakt denselben Fall – bei mir hat die Einsprache gereicht. Gruss!
Eine kurze Ergänzung aus der Praxis: Beim Einspruch gegen eine Parkbusse ist die Frist entscheidend – in der Regel 30 Tage ab Zustellung. Legen Sie die Zahlungsbestätigung der App unbedingt als Beleg bei, am besten mit einem Screenshot des Zeitstempels. In vergleichbaren Fällen wurde die Busse meist aufgehoben, wenn die Zahlung nachweisbar erfolgt ist.
@dsds ddffd
@Kazmi ff
@Kazmi nn
@dsds fdfd