Krankenkasse verweigert die Kostenübernahme – was kann ich jetzt tun?
Guten Tag
Meine Krankenkasse hat die Kostenübernahme für eine von der Hausärztin verordnete Psychotherapie abgelehnt – mit der Begründung, die Therapie sei «nicht delegiert» (Verfügung im Anhang). Die Behandlung läuft bereits seit 2 Monaten und die Rechnungen summieren sich.
Auf der Verfügung steht eine Einsprachefrist von 30 Tagen.
Meine Fragen:
1. Wie formuliert man so eine Einsprache richtig?
2. Muss ich die Rechnungen während des Verfahrens trotzdem bezahlen?
3. Was passiert, wenn die Kasse bei ihrem Entscheid bleibt?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar – ich habe so etwas noch nie gemacht.
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Kommentare (4)
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Guten Tag Frau M.
Die Ablehnung Ihrer Krankenkasse ist angreifbar. Psychotherapie ist seit 2022 im Anordnungsmodell grundsätzlich eine Pflichtleistung der Grundversicherung (Art. 32 KVG), sofern sie von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet wurde – was bei Ihnen offenbar der Fall ist.
Meine Empfehlung:
1. Einsprache innert 30 Tagen an die Adresse auf der Verfügung. Schriftlich, per Einschreiben. Formell genügt: «Einsprache gegen die Verfügung vom [Datum]», kurze Begründung, Verordnung der Hausärztin beilegen.
2. Zahlung: Bitten Sie die Therapeutin schriftlich um Zahlungsaufschub bis zum Entscheid. Viele Praxen kennen das und sind einverstanden. Rechnungen müssen Sie grundsätzlich nicht sofort bezahlen.
3. Weiteres Verfahren: Bleibt die Kasse bei ihrem Entscheid, erlässt sie einen Einspracheentscheid, gegen den Sie innert 30 Tagen beim kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde führen können – das Verfahren ist in der Regel kostenlos.
Halten Sie die Frist von 30 Tagen unbedingt ein – sie beginnt mit dem Zustelltag der Verfügung.
Freundliche Grüsse
Dr. Anna Nowak, Rechtsanwältin
Vielen herzlichen Dank, Frau Dr. Nowak! Ich habe die Einsprache heute Morgen per Einschreiben aufgegeben und die Therapeutin um Zahlungsaufschub gebeten – sie war sofort einverstanden. Ohne Ihre Antwort hätte ich wahrscheinlich einfach bezahlt.
Kurze Nachfrage: Gilt die 30-Tage-Frist ab dem Datum auf dem Brief oder ab dem Tag, an dem man die Verfügung erhalten hat? Bei mir kam so ein Entscheid mal erst 5 Tage nach dem Briefdatum an.