Hallo Zusammen Zeitpunkt Scheidung: KV arbeitslos. Kein Unterhalt. Keine Bevorschussung. Jetzt hat…

Hallo Zusammen Zeitpunkt Scheidung: KV arbeitslos. Kein Unterhalt. Keine Bevorschussung. Jetzt hat sich die Situation geändert. Wo kann ich Unterhaltszahlungen beantragen lassen? Mit einem Anwalt oder direkt beim Gericht?

Kommentare (6)

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Alpenfuchs vor 2 Std.

was genau hat sich denn geändert?

Mira Z. vor 2 Std.

Geht auch über Kesb

Reto_Bern vor 2 Std.

Sie können dies ohne anwaltlich Hilfe selber tun. Sie müssen beim zuständigen Gericht eine Unterhaltsklage oder eine Abänderungsklage (wenn im Scheidungsurteil der Unterhalt formell auf CHF 0 festgesetzt wurde) einreichen. Das können Sie aber nur ohne anwaltliche Hilfe tun wenn sie wissen, wie eine Klage zu formulieren ist (Rechtsbegehren; Begründung; Nennung der Beweismittel am korrekten Ort in der Klage; Zusammenstellung der in der Klage genannten Beweismittel (werden so mindestens 20 an der Zahl sein) in einem Beweismittelverzeichnis etc. etc.). Ich rate Ihnen, die Rechtsschrift durch eine Anwältin oder einen Anwalt erstellen zu lassen.

Lena S. vor 2 Std.

Gibt es denn überhaupt ein altes Urteil? Wenn ja, von wem?

Marco87 vor 2 Std.

Können RAV arbeitslos anmelden. Bei Gericht, für das besser mit eine Anwalt. Finanzielle als Notfall bei Sozialamt. Diese ist wichtig wie viele Jahr ist verheiratet gewesen, nach Scheidung habe 5 Jahre zum Unterhalt verlangen.

Nina K. vor 2 Std.

Normalerweise wird auch bei arbeitslosigkeit ein hypotetisches einkommen berechnet. Wudse gaar nichts festgehalten?