Probleme bei der Änderung des Arbeitszeugnisses

Grüezi zusammen. Mein Arbeitgeber weigert sich, mein Arbeitszeugnis anzupassen, obwohl die Formulierungen unglücklich sind. Was kann ich in dieser Situation tun? Vielen Dank.

Kommentare (14)

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Urs Betschart 25.09.2026

Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle.

Lukas_Zueri Autor 25.09.2026

Ist dieser Dienst eigentlich gebührenfrei?

Lukas_Zueri Autor 25.09.2026

Danke für den Hinweis.

Reto_Bern 25.09.2026

Wenn das Zeugnis der Wahrheit entspricht, bringt der Gang zur Schlichtungsstelle meist wenig. Wir hatten bei uns einen ähnlichen Fall, bei dem ein Mitarbeiter sehr eigenwillig agierte. Am Ende haben wir das Zeugnis auf die reine Tätigkeitsdauer und die Funktion beschränkt.

Lena S. 25.09.2026
Antwort an Reto_Bern

Daniele Faliti, das war lediglich eine Arbeitsbestätigung, kein qualifiziertes Zeugnis. Andere Einzelfälle helfen dem Fragesteller hier nicht wirklich weiter.

Kurt Wyss 25.09.2026
Antwort an Reto_Bern

Daniele Faliti, es ging mir nicht um die Erfolgsaussichten, sondern lediglich um die Beantwortung der Frage nach der zuständigen Stelle.

Esther Brunner 25.09.2026
Antwort an Reto_Bern

André Henri Kuhn, was soll man denn in ein Zeugnis schreiben, wenn keine positiven Aspekte wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit oder Belastbarkeit vorliegen? Wenn all diese Punkte nicht zutreffen, was bleibt dann noch?

Monika Hartmann 25.09.2026
Antwort an Reto_Bern

Daniele Faliti, wir sollten den Fall nicht unnötig verkomplizieren. Eine Arbeitsbestätigung wird nur auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt, wenn ein qualifiziertes Zeugnis aufgrund der Wahrheitspflicht zu negativ ausfallen würde. Der Fragesteller möchte jedoch ein korrigiertes Zeugnis und keine Bestätigung, da Letztere für ihn vermutlich noch nachteiliger wäre.

Regula Schmid 25.09.2026

Ein Arbeitszeugnis muss sowohl wahrheitsgetreu als auch wohlwollend sein. Ob Ihre Korrekturwünsche Aussicht auf Erfolg haben, hängt vom genauen Wortlaut und Ihrer tatsächlichen Leistung ab, was hier nicht beurteilt werden kann. Wenn Sie mit dem Zeugnis nicht zufrieden sind, schicken Sie dem Arbeitgeber schriftlich per Einschreiben einen Gegenvorschlag. Bitten Sie dabei um ein Datum, das nicht mehr als zehn Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses liegt. Sollte der Arbeitgeber nicht einlenken, ist der nächste Schritt die Anrufung der Schlichtungsstelle am Arbeitsort (was einer Klage gleichkommt). Diese Stellen bieten oft eine kostenlose Rechtsberatung an.

Ich rate Ihnen dringend, diesen Service zu nutzen und sämtliche Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Mitarbeitergespräche und Kündigungsschreiben mitzunehmen, bevor Sie weitere Schritte einleiten. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin.

Leila Frey 25.09.2026

Posten Sie doch eine anonymisierte Version des Zeugnisses und nennen Sie die Punkte, die Sie stören. Dann lässt sich besser einschätzen, ob sich der Weg zur Schlichtungsstelle wirklich lohnt.

Lukas_Zueri Autor 25.09.2026

Dino Bachmann, ich kann diesen Satz nicht akzeptieren: „Verlässt unser Unternehmen aus gesundheitlichen Gründen.“

Tanja Widmer 25.09.2026

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum krank waren, muss dies im Zeugnis erwähnt werden. Alles andere entspräche nicht der Wahrheit. Wie lange waren Sie dort angestellt und wie lange davon krank?

Lukas_Zueri Autor 25.09.2026
Antwort an Tanja Widmer

Ich war dort sechs Jahre beschäftigt und bin seit sieben Monaten krank, bedingt durch hohen Stress und andere Faktoren. Ich mache mir Sorgen, wie ich so eine neue Stelle finden soll.

Barbara Kunz 25.09.2026

In diesem Fall ist die Formulierung absolut korrekt. Die Schlichtungsstelle wird das mit Sicherheit genauso sehen. Ihr Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, diesen Umstand anzugeben.