Unterhalt für die Kinder nach der Trennung – wie wird er berechnet?
Liebe Community
Mein Partner und ich haben uns nach 8 Jahren getrennt. Wir haben zwei Kinder (4 und 7), die hauptsächlich bei mir leben werden. Wir möchten den Unterhalt einvernehmlich regeln und haben schon einen Entwurf einer Vereinbarung (Foto), aber wir wissen nicht, ob die Beträge realistisch sind.
Meine Fragen:
1. Wie wird der Kindesunterhalt im Kanton Zürich berechnet? Gibt es offizielle Tabellen («Zürcher Skala»)?
2. Zählt zum Einkommen auch das 13. Monatsgehalt und Boni?
3. Wer bekommt die Kinderzulagen?
Wir wollen einen Rosenkrieg unbedingt vermeiden. Danke euch!
Persönliche Daten ausgeblendet
Kommentare (2)
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Hallo Katarzyna
Gut, dass ihr das einvernehmlich regeln wollt – das spart beiden Seiten viel Geld und Nerven.
Zu deinen Fragen aus eigener Erfahrung (Zürich):
- Es gibt keine verbindliche Tabelle, aber die meisten Gerichte und Beratungsstellen arbeiten mit der sogenannten «Zürcher Unterhaltsskala» (auch «Schuldtabelle» genannt). Such mal danach – sie gibt gute Richtwerte nach Alter der Kinder.
- Ja, 13. Monatsgehalt und regelmässige Boni zählen zum massgebenden Einkommen.
- Kinderzulagen gehen in der Regel an die Person, bei der die Kinder hauptsächlich leben – also an dich.
Tipp: Lasst die Vereinbarung von der kostenlosen Beratungsstelle für Trennung und Scheidung der Stadt Zürich prüfen. Das kostet nichts und verhindert spätere Streitigkeiten.
Ergänzend von meiner Seite: Für die Berechnung des Kindesunterhalts sind die Richtlinien des zuständigen Kantons massgebend. Wichtig ist, den Betreuungsunterhalt nicht zu vergessen. Eine einvernehmliche Vereinbarung sollte zudem unbedingt gerichtlich genehmigt werden – nur dann ist sie im Streitfall vollstreckbar.