Beschäftigungsverbot für Schwangere in verrauchter Bar
Grüezi miteinander. Ich bin aktuell im vierten Monat schwanger und arbeite in einer Bar, in welcher sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich geraucht und gekifft wird. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken für das Kind hat mir meine Ärztin dringend von dieser Tätigkeit abgeraten und eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz empfohlen.
Da es sich um einen reinen Barbetrieb handelt, existieren jedoch keine alternativen Einsatzmöglichkeiten. Mein Arbeitgeber vertritt nun den Standpunkt, mich bei Arbeitsunfähigkeit einfach nicht mehr einzuteilen. Da ich auf das Einkommen aus meinem 10%-Pensum angewiesen bin, stellt mich dies vor grosse Probleme.
Zudem behauptet mein Chef, dass ich aufgrund des fehlenden Festanstellungsstatus keinen Anspruch auf Entschädigungen hätte. Ist diese Aussage rechtlich korrekt? Darf er mich einfach von der Einteilung ausschliessen und muss ich tatsächlich bis zur Geburt sieben Monate lang ohne Lohn auskommen? Über eine Einschätzung der Rechtslage wäre ich sehr dankbar.

Kommentare (9)
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Ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen, weshalb hier die Krankentaggeldversicherung nicht greift. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Schwangeren eine sichere und zumutbare Ersatzarbeit anzubieten. Ist dies nicht möglich, muss er während der Dauer des Verbots 80 Prozent des Lohnes weiterzahlen.
Hier findest du die offizielle Broschüre des SECO zum Thema Mutterschutz als Informationsquelle: https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Broschueren/broschuere_mutterschutz.pdf.download.pdf/broschuere_mutterschutz.pdf
Sollte man nicht auch abklären, ob sich die betroffene Person eventuell noch in der Probezeit befindet?
Gilt das auch in Fällen, in denen kein festes Arbeitsverhältnis vorliegt?
Man hat grundsätzlich immer einen festen Arbeitsvertrag, ausgenommen bei Temporärarbeit über einen Personalverleih. Auch wer im Stundenlohn arbeitet, hat einen festen Vertrag und Anspruch auf ein gewisses Arbeitspensum.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich warte jetzt erst einmal ab, wie mein Vorgesetzter auf die Situation reagiert.
In dem verlinkten Dokument finde ich keine expliziten Hinweise auf Passivrauchen, sondern nur auf chemische Gefahrenstoffe. Bedeutet das für mich, dass ich trotz der gesundheitlichen Bedenken weiter in der Bar arbeiten muss?
Bitte verzeih mir die direkte Frage: Rauchen Sie selbst oder haben Sie dies vor der Schwangerschaft getan? Ich frage deshalb, weil es für mich als Nichtraucherin unvorstellbar wäre, in einer Umgebung zu arbeiten, in der man ständig dem Rauch ausgesetzt ist. Sollten Sie selbst rauchen, könnte man die Notwendigkeit eines Beschäftigungsverbots kritisch hinterfragen. Unabhängig davon gilt in der Schweiz ohnehin seit Langem das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.
Nein, ich bin Nichtraucherin.