Arbeitsrechtliche Frage zu Minusstunden und Weisungsrecht bei Kündigung

Eine Arbeitskollegin hat gekündigt und weist einen Saldo von rund 65 Minusstunden auf. Mein Arbeitgeber verlangt nun von mir, dass ich kurzfristig Ferien beziehe oder meine Arbeitszeit reduziere, damit sie meine Schichten übernehmen und ihre Minusstunden abbauen kann. Durch diese Massnahme würde ich selbst bei etwa 40 Minusstunden landen.

Ist eine solche Anordnung arbeitsrechtlich zulässig? Mein Vorgesetzter begründet dies damit, dass er ihr während der Kündigungsfrist zwingend die Gelegenheit zum Stundenabbau bieten müsse und seine Weisung daher bindend sei.

Mit welchen Argumenten kann ich dieses Vorgehen ablehnen, ohne direkt den Rechtsschutz einzuschalten? Über eine Einschätzung zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar.

Kommentare (38)

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Kurt Wyss 25.09.2026

Das ist so nicht korrekt. Auch der Arbeitgeber ist an das Obligationenrecht gebunden. Wie sind diese Minusstunden bei der Kollegin eigentlich entstanden?

Anita Wolf 25.09.2026

Martin Kaiser Falls ich mich täusche, bitte korrigieren: Für mich sieht das nach einem Annahmeverzug des Arbeitgebers aus. Wenn der Chef auf die Arbeit verzichtet, sollte der Arbeitnehmer seine Leistung zwar vorsorglich schriftlich (per E-Mail oder Post) anbieten. Reagiert der Arbeitgeber nicht darauf, gelten die Stunden rechtlich als erbracht.

Alpenfuchs 25.09.2026
Antwort an Anita Wolf

Sascha Gessner Bezieht sich das auf die Fragestellerin oder auf die Kollegin?

Hans Ulrich 25.09.2026
Antwort an Anita Wolf

Martin Kaiser Auf die Fragestellerin.

Alpenfuchs 25.09.2026
Antwort an Anita Wolf

Sascha Gessner Da haben Sie vollkommen recht.

Reto Bernhard 25.09.2026

Normalerweise gehen Überstunden, die nicht vom Arbeitnehmer selbst verursacht wurden, nicht zu dessen Lasten.

Stefan Egli 25.09.2026
Antwort an Reto Bernhard

Mario Pflug Hier geht es aber um Minusstunden!

Marco87 25.09.2026

Welches Arbeitszeitmodell ist bei Ihnen vereinbart? Unterstehen Sie einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV)?

Biete deine Arbeitskraft schriftlich per E-Mail an. Rechtlich gesehen hast du dich zur Leistung der vereinbarten Stunden verpflichtet, und der Arbeitgeber zur Bezahlung. Wenn er dich nicht arbeiten lässt, entbindet ihn das nicht von der Lohnzahlungspflicht. Je nach Modell hat er zwar Spielraum bei der Einteilung, aber das ist ein wichtiger Punkt.

Gabriela Marti 25.09.2026

Silas Arn Vorsicht, das kann teuer werden!

Nina K. 25.09.2026
Antwort an Gabriela Marti

Stefan Federspiel Wie meinst du das genau?

Sandra F. Autor 25.09.2026

Ich habe eine 50%-Anstellung mit 21 Stunden pro Woche und wir unterstehen dem GAV der Bäckereibranche. Die Minusstunden der Kollegin sind grösstenteils betrieblich bedingt, etwa durch unbezahlte Betriebsferien, Brückentage oder vorzeitige Ladenschliessungen. Auch ich habe durch eine unbezahlte Ferienwoche bereits 22 Minusstunden angesammelt. Ich sehe es absolut nicht ein, wegen jemand anderem noch mehr Minusstunden in Kauf zu nehmen.

Juerg Aebischer 25.09.2026

Vanessa Golic Bei diesem Arbeitgeber würde ich ernsthaft über einen Stellenwechsel nachdenken. Der Betrieb scheint ohnehin nicht mehr lange zu bestehen.

Sandra F. Autor 25.09.2026
Antwort an Juerg Aebischer

Dino Bachmann Ja, diesen Gedanken habe ich auch schon gefasst. Eigentlich arbeite ich dort gerne, es gibt viele positive Aspekte. Aber bei dieser aktuellen Situation fühle ich mich einfach nur hintergangen.

Sandra F. Autor 25.09.2026
Antwort an Juerg Aebischer

Vanessa Golic Die gesamte Branche befindet sich im Wandel, viele alteingesessene Bäckereien müssen schliessen. Nur als Randnotiz. Für eine rechtlich fundierte Einschätzung müssten wir aber Ihren Arbeitsvertrag prüfen, insbesondere die Klauseln zu Arbeitszeiten und zum Modell.

Sandra F. Autor 25.09.2026
Antwort an Juerg Aebischer

Dino Bachmann Ich werde den Vertrag heute Abend anonymisiert hier hochladen.

Alpenfuchs-9 25.09.2026

Vanessa Golic Minusstunden, für die man nichts kann, trägt der Arbeitgeber. Das war hier schon öfter ein Thema.

Urs Betschart 25.09.2026
Antwort an Alpenfuchs-9

Ste Phy Das gilt nur, sofern der Ferienanteil nicht bereits im Monatslohn enthalten ist (also plus 8,33 % bei vier Wochen oder 10,64 % bei fünf Wochen Ferien).

Reto_Bern-11 25.09.2026
Antwort an Alpenfuchs-9

Claudia Schmid Ferien dürfen eigentlich nicht pauschal im Monatslohn ausgezahlt werden. Viele machen das zwar, aber zulässig ist es nicht.

Marco Schneider 25.09.2026
Antwort an Alpenfuchs-9

Lass ihn machen. Biete deine Arbeit aktiv an; wenn er sie nicht annimmt, ist das sein unternehmerisches Risiko. Du darfst deshalb keine Minusstunden erhalten und musst diese auch nicht kompensieren.

Mira Z.-10 25.09.2026
Antwort an Alpenfuchs-9

Samanta Thomet Ich meinte die generelle Auszahlung von Ferien. Du beziehst dich vermutlich auf die Auszahlung von nicht genommenen Ferientagen, aber darum geht es hier nicht.

Ruth Baumann 25.09.2026
Antwort an Alpenfuchs-9

Claudia Schmid Nein, ich meine schon die monatliche Auszahlung. Das kommt im Stundenlohn häufig vor.

Claudia Wagner 25.09.2026
Antwort an Alpenfuchs-9

Stimmt, aber wo im OR steht explizit, dass das verboten ist? Ich kenne etliche Grossunternehmen, die den Ferienzuschlag korrekt auszahlen.

Barbara Kunz 25.09.2026

Vanessa Golic Warum sind die Betriebsferien bei euch unbezahlt?

Sandra F. Autor 25.09.2026
Antwort an Barbara Kunz

Manuela Leiser Das wurde uns damals so mitgeteilt. Ich werde den Vertrag heute Abend hier posten und prüfen, ob dazu überhaupt etwas schriftlich fixiert wurde.

Lena S.-12 25.09.2026
Antwort an Barbara Kunz

Vanessa Golic Vertraglich vereinbarte Ferien sind immer bezahlt, völlig egal, ob es sich um Betriebsferien handelt oder ob sie vom Angestellten beantragt wurden.

Esther Brunner 25.09.2026

Vanessa Golic Unbezahlte Ferien und dann noch Minusstunden obendrauf – das klingt sehr fragwürdig. Entweder bezahlt mit Minusstunden oder unbezahlt ohne Auswirkung auf das Stundenkonto.

Sandra F. Autor 25.09.2026
Antwort an Esther Brunner

Simone Zosso Entschuldigung, das war mein Fehler. Es sind insgesamt 6 Wochen Betriebsferien, wobei wir für eine Woche ins Minus rutschen. Die Woche wird also bezahlt, aber wir erhalten Minusstunden. Vertraglich sind jedoch nur 5 Wochen Ferien vereinbart.

Alina Schaerer 25.09.2026
Antwort an Esther Brunner

Vanessa Golic Da stellt sich mir die Frage nach der Rechtmässigkeit. Es sind angeordnete Ferien, in denen ihr gar nicht arbeiten könnt. Ich würde da definitiv den Rechtsschutz einschalten.

Arnold Fankhauser 25.09.2026

Um Himmels willen, nein. Das ist eine Angelegenheit zwischen ihm und der Kollegin – das ist nicht dein Problem.

Julia Ott 25.09.2026

Stefanie Meyer Der Arbeitgeber hat in gewissem Rahmen ein Weisungsrecht, dafür muss man nicht gleich Gott bemühen.

Sandra F. Autor 25.09.2026

Stefanie Meyer Das habe ich ihm bereits so gesagt, aber das scheint ihn nicht zu interessieren.

ToniZH-15 25.09.2026

Mit dieser Anweisung gerät der Chef in Annahmeverzug. Für seine organisatorischen Mängel kannst du nichts. Er kann zwar Minusstunden anordnen, aber nicht zwingend deren Nacharbeitung verlangen, da dies in seinen Verantwortungsbereich und sein Geschäftsrisiko fällt (ausser es gibt eine Zusatzvereinbarung, die du bei einem Standardvertrag nicht akzeptieren musst; du könntest natürlich verhandeln). Wenn du nicht verhandeln willst: Teile ihm mit, dass du auf seine Anweisung hin nicht arbeitest, deine Arbeitskraft aber explizit anbietest und dir die ungenutzte Zeit nicht als Minusstunden anrechnen lässt.

Es besteht das Risiko einer Kündigung durch den Arbeitgeber, aber das Recht steht dir ebenso zu.

Nicole Zimmermann 25.09.2026

Biete deine Arbeit jeden Morgen schriftlich per E-Mail an und bewahre den gesamten E-Mail-Verlauf auf.

Sandra F. Autor 25.09.2026

Hier ist noch ein relevanter Vertragsauszug. Der Vertrag wurde dieses Jahr auf 50 % bzw. 21 Stunden pro Woche angepasst, die übrigen Punkte sind identisch geblieben.

Lukas Brunner 25.09.2026

Vanessa Golic Dann unterstehst du einem GAV. Dieser enthält oft spezifische Bestimmungen zu Minusstunden.

Sandra F. Autor 25.09.2026

Hier ist noch der Punkt zu den 5 Wochen Ferien, die als Betriebsferien deklariert sind. Da wir insgesamt 6 Wochen Betriebsferien haben, wird die zusätzliche Woche zwar bezahlt, führt aber zu Minusstunden. Entschuldigt bitte die Verwirrung durch meine vorherigen Formulierungen. Ist dieses Vorgehen so rechtlich zulässig?

Mira Z.-18 25.09.2026

Vanessa Golic Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich den Fall dort melden und abgeben. Dein Chef wirkt sehr stur und zeigt sich weder gesprächs- noch kompromissbereit. Es ist bedauerlich, wenn man sich eigentlich wohlfühlt und dann solche Probleme auftreten. Vielleicht ist es besser, sich nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen, auch wenn das immer schwieriger wird. Solltest du wechseln, lass den neuen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift durch die Rechtsschutzversicherung prüfen, damit du genau weisst, worauf du dich einlässt. Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg.