Automatischer Abzug der gesetzlichen Pausen bei Nichteinhaltung
Gemäss Arbeitsgesetz sind bei einer Arbeitsdauer ab 6 Stunden Pausen von mindestens 30 Minuten und ab 9 Stunden von 60 Minuten zwingend einzuhalten. Trotz wiederholter Instruktionen kommt es in unserem Betrieb vor, dass Mitarbeitende diese Pausenzeiten nicht korrekt beziehen.
Wir ziehen nun in Betracht, die Zeiterfassung bei zu kurzen Pausen automatisch auf die gesetzlichen Mindestwerte aufzurunden. Ist ein solches Vorgehen arbeitsrechtlich zulässig?
Zudem stellt sich die Frage, ob diese Praxis bei einer GAV-Kontrolle als gesetzeskonform anerkannt wird, sofern im System transparent nachvollziehbar ist, dass die Anpassung durch das HR erfolgt ist.

Kommentare (10)
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Die gesetzlichen Vorgaben lauten: 5,5 Stunden Arbeit erfordern 15 Minuten Pause, bei 7 Stunden sind es 30 Minuten und ab 9 Stunden sind 60 Minuten Pflicht. Die Aussage mit den 6 Stunden ist so nicht korrekt.
Alpenfuchs, vielen Dank für die Richtigstellung!
Bei meinem Arbeitgeber wird die Zeit ebenfalls automatisch korrigiert, falls ich meine Pause kürzer als 30 Minuten halte.
Reto_Bern, danke für die Rückmeldung.
Reto_Bern, das ist bei mir genauso.
Hier findest du die offiziellen Regeln: https://www.ch.ch/.../arb.../ruhezeiten-und-arbeitspausen... Du bist verpflichtet, deine Angestellten auf die Pausenpflicht hinzuweisen. Es ist durchaus üblich und nicht rechtswidrig, wenn Zeiterfassungssysteme die gesetzlichen Mindestpausen automatisch vom Arbeitszeitkonto abziehen.
Marco87, herzlichen Dank für den Hinweis!
Dieses Vorgehen ist in grossen Unternehmen Standard. Ich rate dir jedoch dazu, die Belegschaft schriftlich über diese Praxis zu informieren, da das bisherige Verhalten möglicherweise als stillschweigend akzeptiert wahrgenommen wurde.
Nina K., es wurde keineswegs geduldet, sondern wir haben die Leute wiederholt ermahnt und die Daten angepasst. Der Vorschlag, die neue Regelung von den Mitarbeitenden unterschreiben zu lassen, ist jedoch sehr gut – das werden wir umsetzen.
Ich danke euch allen für die Hilfe. Meine Frage ist beantwortet und ich werde die Diskussion hiermit beenden.