Kündigung bei Unzumutbarkeit und RAV-Anspruch
Grüezi mitenand. Ich arbeite seit drei Jahren in der Schweiz bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Meine Frau und ich sind dort beide zu 100 Prozent angestellt und arbeiten aufgrund unserer fünfjährigen Tochter im Gegenschichtmodell.
Die Situation am Arbeitsplatz ist belastend: Meine Vorgesetzte kritisiert meine Frau fortlaufend. Kürzlich lobte ein Kunde meine freundliche Art, woraufhin die Chefin mich vor dem Kunden massiv angriff, meine Arbeit als miserabel bezeichnete und mir „Psychospielchen“ unterstellte. Auf meine anschliessende Bitte um konkrete Begründung erhielt ich keine Antwort. Vermutlich bezieht sich der Vorwurf der „Psychospielchen“ darauf, dass ich mich weigerte, drei Wochen ohne Unterbruch zu arbeiten.
Wir sind mittlerweile die einzigen Vollzeitkräfte an unserer Tankstelle, da alle anderen Mitarbeitenden gekündigt haben oder krankgeschrieben sind. Zudem verdient meine Frau bei einem 100-Prozent-Pensum lediglich 3500 Franken netto und muss monatlich zehnmal eine Pendelstrecke von insgesamt 70 Kilometern zu einer anderen Filiale auf sich nehmen.
Unter diesen Umständen überlegen wir, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Erhält man bei einer Eigenkündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld (RAV), bis eine neue Stelle gefunden ist?

Kommentare (23)
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Sie werden mit Einstelltagen belegt, das bedeutet, Sie erhalten vorerst kein Geld. Die Dauer hängt von verschiedenen Umständen ab. Mein Rat: Suchen Sie sich und Ihre Frau erst eine neue Stelle und kündigen Sie dann.
Björn Friebel, es existiert ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Tankstellenshops. Dort könnten Sie die geltenden Arbeitsbedingungen prüfen.
Björn Friebel, was genau muss ich mir unter Einstelltagen vorstellen?
Wenn man selbst kündigt, wird man mit Einstelltagen sanktioniert. Das bedeutet, die Arbeitslosenentschädigung wird für eine gewisse Zeit ausgesetzt – diese Tage werden nicht nachbezahlt. Während dieser Periode gibt es also gar kein Geld.
Ein Monat hat beispielsweise 21 Arbeitstage. Wenn Sie selbst kündigen, bekommen Sie vielleicht nur für 12 oder 13 Tage Leistungen. Sie haben also am Ende deutlich weniger Geld zur Verfügung als sonst.
Lassen Sie sich am besten direkt beim RAV beraten. Sie erhalten die Arbeitslosenentschädigung sehr wahrscheinlich erst nach einer gewissen Anzahl an Einstelltagen. Suchen Sie sich erst eine neue Stelle, bevor Sie kündigen.
Stefanie Juon, was bedeutet der Begriff Einstelltage genau?
Das sind schlichtweg Tage, an denen Sie kein Taggeld von der Arbeitslosenkasse erhalten.
Schauen Sie mal hier: https://www.arbeit.swiss/.../faq... Punkt 10 erklärt es gut. Einstelltage bedeuten, dass für einen bestimmten Zeitraum keine Entschädigung gezahlt wird. Das passiert oft, wenn man das Arbeitsverhältnis selbst auflöst.
Eine Eigenkündigung führt nicht zwingend zu einer schlechteren Stellung beim RAV als eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Entscheidend ist, ob ein triftiger Grund vorliegt. Dass die Chefin Sie vor einem Kunden so herabgewürdigt hat, könnte durchaus als solcher Grund gewertet werden.
Johannes Tobler, es gibt noch mehr solcher Vorfälle. Als der Grossvater meiner Frau letzten Monat starb, wollte sie frei nehmen – die Chefin meinte nur, das sei nicht ihr Problem. Auch bei den Ferien gab es Probleme: Wir konnten in den Sommerferien nicht einmal eine Woche gemeinsam freinehmen, um mit unserer Tochter wegzufahren.
Genau so ist es! Auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann man Einstelltage kassieren. Es kommt also weniger darauf an, wer die Kündigung ausgesprochen hat, sondern vielmehr auf das 'Warum'.
Johannes Tobler, wie ich schon erwähnte: Ich habe die Chefin gestern gefragt, warum sie uns nicht einfach entlässt, wenn unsere Arbeit angeblich so schlecht ist – aber ich habe keine Antwort bekommen.
Es ist leider ein offenes Geheimnis, wie es in der Branche der Tankstellenshops und ähnlichen Betrieben zugeht.
Johannes Tobler, Sie verunsichern die Leute mit solchen Aussagen. Auch mit den besten Argumenten kommt man in der Praxis kaum um Einstelltage herum. Nur weil es theoretisch möglich wäre, heisst das noch lange nicht, dass es auch so gehandhabt wird.
Spontan frage ich mich: Könnte Ihre Chefin vermuten, dass Sie den Kunden kennen und ihn dazu angestiftet haben, Sie vor ihr zu loben? Ansonsten gilt: Wenn Sie selbst kündigen, ohne eine sehr gute Begründung (wie etwa Unzumutbarkeit, was Sie aber belegen müssten!), werden Sie mit einer hohen Anzahl an Einstelltagen bestraft.
Mirjam Locher-Heuberger, ich kenne ihn persönlich, und meine Chefin kennt ihn auch! Er ist ein Stammkunde von uns.
Haben Sie ihn denn wirklich darum gebeten? Oder ist es denkbar, dass Ihre Chefin das zumindest vermutet?
Um wen handelt es sich bei Ihrer Chefin? Ist sie die Inhaberin des Geschäfts?
Daniela Nontelodico, sie ist die Pächterin.
Ich habe das Gefühl, schon öfter Ähnliches über diese Tankstelle gehört zu haben... Ist das im Raum Dietikon/Spreitenbach?
Gabriela Schlosser, es ist in Deitingen.
Ich würde das mit dem RAV an Ihrer Stelle lassen. Die sind sehr streng, Sie würden Einstelltage erhalten und müssten jede vom RAV zugewiesene Stelle annehmen. Suchen Sie lieber weiter und kündigen Sie erst, wenn Sie etwas Neues haben. Ich habe das früher im Kanton Zürich einmal gemacht – nie wieder. Die wollten damals sogar ein ärztliches Zeugnis, ob ich überhaupt vermittelbar sei.