Minusstunden bei 80%-Anstellung: Muss ich das akzeptieren?
Ich bin mit einem 80%-Pensum angestellt, was einer Arbeitszeit von vier Tagen pro Woche zu je 8,5 Stunden entspricht. Aufgrund von Personalüberschuss im Februar wurde ich von meinem Vorgesetzten an mehreren Tagen entweder komplett nach Hause geschickt oder erst am Nachmittag eingesetzt.
Auf meiner aktuellen Stundenabrechnung sind nun 23 Minusstunden ausgewiesen. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich diese Zeit zu einem späteren Zeitpunkt nachhole, da es sich um ein Geben und Nehmen handle und solche Situationen betriebsbedingt vorkämen.
Obwohl mein Lohn für das 80%-Pensum korrekt ausbezahlt wurde, stellt sich mir die Frage, ob ich die Minusstunden akzeptieren muss, wenn der Arbeitsausfall allein in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt. Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig?

Kommentare (25)
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Ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine Jahresarbeitszeit festgelegt?
Mirjam Locher-Heuberger, ich habe eine monatliche Aufstellung meiner Soll-Arbeitszeiten.
Anonymes Mitglied, entscheidend ist der gesamte Arbeitsvertrag. Am besten zeigen Sie diesen hier vor. Zudem kann Sie der Arbeitgeber jederzeit ordentlich kündigen, falls Ihnen die Bedingungen nicht zusagen.
Minusstunden entstehen eigentlich nur, wenn Sie zu den geplanten Zeiten nicht gearbeitet haben. Verzichtet der Chef jedoch aktiv auf Ihre Arbeitskraft, ist das sein unternehmerisches Risiko. Kommunizieren Sie künftig klarer: Fragen Sie direkt vor Ort nach, ob die Freistellung bezahlt oder unbezahlt ist, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Haben Sie dem unbezahlten Frei zugestimmt, ist das in Ordnung. Verweigert der Arbeitgeber jedoch die Annahme Ihrer Arbeit, bleibt er lohnzahlungspflichtig.
Sam Hess, das klingt theoretisch zwar gut und entspricht der Gesetzeslage, aber in der Praxis arbeiten tausende Angestellte – gerade im Verkauf oder im Dienstleistungssektor – genau so und behalten ihren Job nur dank dieser Flexibilität.
Wenn der Chef Sie nach Hause schickt, steht Ihnen der Lohn für die Sollzeit des Tages zu. Klären Sie das mit der Personalabteilung. Sollte das wieder vorkommen, fragen Sie den Vorgesetzten explizit, ob er Sie für den Rest des Tages freistellt oder ob er Ihnen alternative Aufgaben zuweisen kann. Stempeln Sie in so einem Fall nicht eigenmächtig aus, sondern suchen Sie das Gespräch mit dem HR.
Therese Steiner, am besten fragen Sie dann auch gleich, wie lange er überhaupt noch mit Ihnen plant.
Falls im Vertrag keine Jahresarbeitszeit vereinbart ist, sollten Sie jedes Mal Ihre Arbeitsbereitschaft signalisieren, wenn er Sie heimschicken will. Dann befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muss die Stunden vergüten. Ich bin selbst Arbeitnehmer und würde das nie so mit mir machen lassen. Mein Rat: Arbeiten Sie die Stunden nun nach, aber suchen Sie für die Zukunft das Gespräch mit dem Chef, falls Sie das nicht mehr möchten.
Ich sehe das ähnlich. Manchmal gibt es viel zu tun und man hängt eine Stunde dran, ein anderes Mal ist weniger los und man kann die Freizeit geniessen. Ich bin schon etwas älter und fahre seit Jahrzehnten gut mit dieser Einstellung. Wenn es der Firma gut geht, profitiere ich auch – mal gewinnt man, mal verliert man. Rechtlich wurde zwar schon alles gesagt, aber bei 23 Stunden sehe ich kein Drama. Das ist nur meine persönliche Erfahrung. Ich kenne das Betriebsklima bei Ihnen nicht, aber nach der Aussage Ihres Chefs klingt es eigentlich ganz vernünftig. Sie haben den Lohn erhalten, die Abrechnung erfolgt dann am Jahresende.
Es kommt darauf an, ob man einen Vertrag auf Stundenlohnbasis oder mit fixem Monatslohn hat. Beides hat Vor- und Nachteile. Da Sie ein festes 80%-Pensum haben, müssen Sie sich wegen des Lohns keine Sorgen machen, der bleibt gleich. Bei Stundenlohn hingegen wird nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ausbezahlt.
Miguel Anaya Valencia, auch bei Stundenlohn gibt es oft feste Arbeitszeiten. Entscheidend ist immer, was im Arbeitsvertrag oder einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) definiert ist.
Miguel Anaya Valencia, bei Stundenlohn erhält man nicht zwingend nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden, sofern es sich nicht um einen Arbeitsvertrag auf Abruf handelt.
Wenn der Vorgesetzte Sie nach Hause schickt, darf das nicht zu Ihren Lasten als Minusstunden gehen. Er ist verpflichtet, Ihnen die vertraglich vereinbarte Arbeit zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie allerdings ohne Nachfragen einfach zugestimmt haben, ist die Situation rechtlich schwierig.
Entschuldigung, aber wo liegt das Problem bei Minusstunden, wenn der Lohn trotzdem voll ausbezahlt wurde?
Silvia Bründler, nun ja, ich habe früher oft Überstunden kompensiert. Das hat mir viel Druck genommen, wenn ich oder meine Kinder Termine hatten, die sich nicht auf meinen freien Tag legen liessen.
Leider ist die Loyalität vieler Arbeitnehmender heute nicht mehr so gross wie früher.
Samanta Águas Thomet
Samanta Thomet, ja, was genau meinst du?
Jacqueline Ott, was soll dieser Kommentar? Warum ist man illoyal, wenn man nachfragt? Sie hat Kinder, da ist es nicht einfach, Minusstunden spontan aufzuholen. Zudem gibt es einen Arbeitsvertrag mit festen Zeiten. Der Arbeitnehmer kann ja auch nicht einfach machen, was er will.
Samanta Thomet, das war eine allgemeine Feststellung von mir. Bleib doch bitte entspannt.
Jacqueline Ott, der Arbeitgeber ist auch nicht loyal. Wenn man dich nicht mehr braucht, wirst du auch vor die Tür gesetzt.
Samanta Thomet, glaub mir, gute Leute werden heute überall gebraucht.
Jacqueline Ott, ich sehe hier keine Illoyalität. Ich sehe jemanden, der sich informiert, um sich vor Ausbeutung zu schützen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich daran ein Beispiel zu nehmen.
Jacqueline Ott
Wenn dich der Arbeitgeber nach Hause schickt, obwohl du arbeiten wolltest, zählt das als Annahmeverzug und geht zu Lasten des Arbeitgebers.