Rückkehr in die Schweiz und Sozialhilfe-Anspruch

Ich schreibe anonym, da mir die Situation unangenehm ist. Ich bin vor knapp drei Jahren nach Ägypten gezogen, habe dort geheiratet und einen Sohn bekommen. Wegen der medizinischen Versorgung bin ich für die Geburt in die Schweiz zurückgekehrt. Mein Mann ist mit einem Familiennachzugsvisum nachgekommen. Eigentlich wollten wir zurück nach Ägypten, da wir dort gut verdienten. Leider haben wir beide kurz nacheinander unsere Jobs verloren.

Nun möchten wir aus verschiedenen Gründen dauerhaft in der Schweiz bleiben, haben aber unsere Ersparnisse fast aufgebraucht und sind auf Sozialhilfe angewiesen. Die Gemeinde sagt, sie werde erst aktiv, wenn wir vor Ort sind. Wir haben jedoch keine Bleibe. Wir müssen kurzfristig etwas Günstiges finden. Kann vorab eine Unterkunft gestellt werden, die für ein Baby zumutbar ist? Muss ich mich zwingend in der Gemeinde anmelden, in der ich wohne, oder kann ich den Wohnort frei wählen?

Da mein Mann als Ausländer ohne Deutschkenntnisse in der Stadt bessere Chancen hätte, wäre das mein Wunsch, aber die Mieten sind dort hoch. Wie unterscheiden sich die Wohnzuschüsse (Kanton Luzern)? Gilt mein Ehemann als Teil der Bedarfsgemeinschaft? Ich fühle mich schuldig gegenüber meinem Kind, hoffe aber, hier wieder Fuss zu fassen. Danke für jeden Rat.

Kommentare (41)

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Alpenfuchs 25.09.2026

Bei wem genau sind Sie in der Schweiz aktuell gemeldet? Haben Sie dort Verwandte oder Eltern als Anlaufstelle?

Gabriela Marti 25.09.2026

Die zulässigen Mietkosten variieren je nach Gemeinde stark.

Reto_Bern 25.09.2026

Die Mietobergrenzen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Oft muss man sich zwar in der Wohngemeinde anmelden, für die Erstabklärung ist aber der regionale Sozialdienst zuständig. Hat Ihr Mann eine B-Bewilligung? Dann zählen Sie als Dreierhaushalt. Eine Stadt wäre für die Integration zwar besser, aber die Mietzinslimiten machen die Wohnungssuche dort schwierig. Man kann zwar aus dem Grundbedarf zuschießen, das fehlt dann aber beim Lebensunterhalt. Sie werden zur Stellensuche verpflichtet; bei einer Anstellung stehen Ihnen Kinderzulagen zu.

Für die Wohnungssuche ist im Kanton Luzern eventuell die Caritas eine Anlaufstelle – fragen Sie dort vorab nach.

Peter Moser 25.09.2026

Versuchen Sie, vorübergehend bei Ihren Eltern unterzukommen und sich dort anzumelden. Das Sozialamt unterstützt Sie nicht bei der Wohnungssuche. Die Mietzinsrichtlinien sind im Kanton Luzern gemeindeabhängig.

Marco87 25.09.2026

Als Schweizerin können Sie bei der Rückkehr Ihren Wohnort frei wählen. Falls Sie nach Zürich ziehen, ist die ZAV (Zentrale Abklärungs- und Vermittlungsstelle) Ihre Anlaufstelle. Wahrscheinlich würden Sie dann in einer Notunterkunft für Familien untergebracht.

Hans Ulrich 25.09.2026

Wo waren Sie früher in der Schweiz wohnhaft? In Zürich gibt es die ZAV, die bei der Rückkehr aus dem Ausland unterstützt. Ein wichtiger Rat: Ihr Mann sollte unbedingt schon jetzt intensiv Deutsch lernen. Versuchen Sie zudem, bereits aus dem Ausland eine Stelle zu finden. Die Stadt bietet meist mehr Chancen. Ich habe beruflich täglich mit solchen Fällen zu tun – melden Sie sich gerne für weitere Tipps.

RatloseRückkehrerin Autor 25.09.2026

Danke für die Rückmeldungen. Leider ist eine Aufnahme bei meinen Eltern keine Option. Wie lange dauert es in etwa, bis Leistungen zugesprochen werden? Vielleicht wäre eine möblierte Untermiete eine Lösung. Ich bin aktuell bei meiner Mutter gemeldet, was für das Visum meines Mannes nötig war. Das lässt sich sicher anpassen, notfalls wende ich mich an das kantonale Sozialamt.

Sandra F. 25.09.2026

Haben Sie bedacht, dass Ihr Mann für die Einreise in die Schweiz zwingend ein Visum benötigt?

Luzia Burkhalter 25.09.2026

Sozialdienste können bei der Wohnungssuche durchaus unterstützen. Kontaktieren Sie das Sozialamt Ihres Wunschortes direkt. Es gibt zudem kostenlose Rechtsberatungen für Sozialhilfeempfänger – suchen Sie mal online danach. Klären Sie unbedingt die Mietzinsrichtlinien für drei Personen ab. Fragen Sie auch direkt nach, ob Ihr Ehemann ebenfalls unterstützt wird; bei einer Ehe sollte das der Fall sein.

Anita Wolf 25.09.2026

Hier finden Sie Informationen zur Rückwanderung: https://www.eda.admin.ch/.../auslandauf.../rueckwandern.html

Ernst Braendli 25.09.2026

Da Sie in einer Gemeinde angemeldet sind und vermutlich eine Krankenkasse haben, ist deren Sozialamt für Sie zuständig. Klären Sie dort alles ab. Beachten Sie, dass man sich als Sozialhilfeempfängerin in einer neuen Gemeinde meist nur anmelden kann, wenn man bereits einen Mietvertrag vorlegt.

Andreas Lang 25.09.2026

Vielleicht können Ihre Eltern in Ihrem Namen eine Wohnung suchen – achten Sie dabei unbedingt auf die Mietzinsrichtlinien des Sozialamtes. Melden Sie sich nach der Ankunft in der Gemeinde und beim Sozialamt. Beginnen Sie sofort mit der Stellensuche und prüfen Sie, ob Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (RAV). Erwähnen Sie in Bewerbungen, ab wann Sie für Interviews verfügbar sind oder schlagen Sie Online-Gespräche vor. Ich habe das vor 13 Jahren selbst so erlebt. Viel Erfolg auf diesem Weg.

Lena S.-12 25.09.2026

Ein Rat: Da Ihr Mann noch kein Deutsch spricht, sollte er sofort damit anfangen. Er hat bis zur Ankunft noch etwas Zeit.

Patrick Gross 25.09.2026

Ob die Zeit reicht, um fließend zu werden, bezweifle ich. Mein Mann hatte vor der Ankunft sechs Monate Privatunterricht und erreichte gerade mal A1. Deutsch ist sehr anspruchsvoll.

Kurt Wyss 25.09.2026

Da Sie aktuell nicht in der Schweiz arbeiten, wird das Migrationsamt den Familiennachzug für Ihren Mann vermutlich ablehnen. So sind die Regeln.

Sonja Baertschi 25.09.2026

Der Familiennachzug wird erst bewilligt, wenn Sie über ein festes Einkommen verfügen, das die ganze Familie finanziell absichert. Erst dann kann er einreisen und einen Ausweis beantragen. Dass Sie verheiratet sind oder Sie Schweizerin sind, ändert nichts an diesen strengen Voraussetzungen für alle.

Julia Ott 25.09.2026

Wenn Sie auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird der Familiennachzug ohne Ausnahme abgelehnt. Erst muss ein Arbeitsverhältnis und ein ausreichendes Einkommen bestehen, dann kann der Antrag gestellt werden.

ToniZH-15 25.09.2026

Am einfachsten wäre es, direkt eine Stelle anzunehmen, damit sich die Sozialhilfefrage gar nicht erst stellt. Bewerben Sie sich am besten sofort.

Nico Flueckiger 25.09.2026

Hier finden Sie die offiziellen Informationen: https://www.ch.ch/.../einreise-in-die.../familiennachzug/...

Liebe Ratsuchende, ich habe Ihnen den Link beigefügt. Ich nehme an, Ihre Ehe ist in der Schweiz anerkannt. Eine Kollegin von mir musste beim Familiennachzug für ihren Mann aus einem Drittstaat nachweisen, dass sie über genügend Wohnraum und Einkommen verfügt. Zudem wurde gefragt, ob in den letzten fünf Jahren Sozialhilfe bezogen wurde – was ein Ablehnungsgrund sein kann. Vielleicht kann das hier jemand rechtlich präzisieren. Alles Gute!

Martin Gloor 25.09.2026

Laura V. Hu, bei mir waren diese Nachweise (Einkommen/Wohnungsgröße) nicht nötig. Ich musste lediglich eine Bestätigung vorlegen, dass ich keine Sozialhilfe beziehe.

Jonas Wenger 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Samira La Barba, ich musste das hingegen schon nachweisen.

Martina Steiner 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Jessica Hamouda, das hängt wohl stark vom Kanton und der Gemeinde ab.

Antwort an Martin Gloor

https://www.ch.ch/.../einreise-in-die.../familiennachzug/

Miriam Koch 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Gottfried Leutenegger, wie erwähnt: Bei mir war das nicht erforderlich.

Bruno Luescher 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Zusammenfassend: Man muss verheiratet sein, darf nicht von Sozialhilfe leben und muss Wohnung sowie Arbeitsvertrag vorweisen. Der Partner aus Ägypten benötigt zudem ein Visum. Einfach einreisen und Sozialhilfe beziehen funktioniert heute nicht mehr so einfach.

Lukas Brunner 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Samira La Barba, wann war das bei Ihnen? Die Anforderungen wurden in der Zwischenzeit deutlich verschärft.

Tobias Roth 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Gottfried Leutenegger, das war 2019.

Claudia Wagner 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Samira La Barba, Sie hatten Arbeit, das ist der entscheidende Punkt. Die Fragestellerin plant jedoch den Bezug von Sozialhilfe. Die Gesetze sind seit Langem strenger; schauen Sie sich die aktuellen Voraussetzungen des Migrationsamtes für 2024 an.

Sandra Keller 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Nati Nataliya, ich weiß nicht, warum hier alles durcheinandergeht. Lesen Sie doch bitte meinen ursprünglichen Kommentar, auf den ich mich beziehe.

Barbara Kunz 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Gottfried Leutenegger, die Regeln waren schon vor acht Jahren streng. Man muss alles nachweisen – Miete, Krankenkasse, Lohn – und bekommt keinerlei Unterstützung, etwa für Deutschkurse. Im Kanton Baselland ist man völlig auf sich allein gestellt.

Dominique Merz 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Jessica Hamouda, warum sollte der Staat hier einspringen? Es handelt sich um einen Familiennachzug, nicht um einen Flüchtlingsstatus.

Alina Schaerer 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Andy Rosinger, genau das meine ich auch. Ich schreibe das nur, weil manche fälschlicherweise behaupten, man könne trotz Sozialhilfebezug einfach Angehörige nachholen.

Elsbeth Naef 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Samira La Barba, es geht hier um eine Schweizerin mit Ehemann aus einem Drittstaat. Die Bedingungen können je nach Konstellation und Kanton variieren.

Ruth Baumann 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Laura V. Hu, es heißt Drittstaat, nicht Drittland. Ich sage nichts anderes, aber das Lesen scheint hier einigen schwerzufallen.

Stefan Egli 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Samira La Barba, Drittstaat und Drittland sind synonym. Dass Sie keine Nachweise brauchten, stelle ich nicht in Abrede, auch wenn es unüblich ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass für unterschiedliche Ehen auch im selben Kanton verschiedene Regeln gelten können. Die Fragestellerin ist Schweizerin, ihr Mann aus einem Drittstaat. Ich habe durchaus verstanden, dass Sie auf kantonale Unterschiede hingewiesen haben – ich verfüge über 20 Jahre Erfahrung in Aus- und Weiterbildungen, lesen kann ich also sehr wohl.

Regula Schmid 25.09.2026
Antwort an Martin Gloor

Laura V. Hu, Ihre Antwort bleibt dennoch ziemlich verwirrend.

Urs Betschart 25.09.2026

@Anonymes Mitglied: https://www.ch.ch/.../einreise-in-die.../familiennachzug/

Tanja Widmer 25.09.2026

Unter diesem offiziellen Link finden Sie alle Voraussetzungen: https://www.ch.ch/.../einreise-in-die.../familiennachzug/

Simon Huber 25.09.2026

Der Bund ist verpflichtet, Schweizer Rückkehrer ohne finanzielle Mittel für die ersten drei Monate zu unterstützen. Kontaktieren Sie diesbezüglich die Botschaft.

Lena S.-20 25.09.2026

Kein rechtlicher Rat, aber vielleicht hilfreich: Suchen Sie in der Gruppe „Wohnen gegen Hand“. Dort gibt es Angebote, bei denen man gegen etwa vier Stunden Mithilfe Kost und Logis erhält. So könnten Sie vor Ort in der Schweiz in Ruhe nach einer eigenen Wohnung suchen.