Arbeitnehmer bleibt der Arbeit fern: Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Kann ich die Strategie von 'Res von Austria' bezüglich eines fernbleibenden Mitarbeiters auf meinen Fall übertragen? Sachverhalt: Das Arbeitsverhältnis ist ordentlich per Ende Dezember 2024 gekündigt. Ab dem 5. Dezember ist der Mitarbeiter in den Ferien. Am 28. November fand das Weihnachtsessen statt. Beim Verabschieden teilte der Mitarbeiter mit, er müsse am nächsten Tag wegen eines Arzttermins früher gehen.

Ich habe ihm dies untersagt, da er bereits mehrfach (und auch als Kündigungsgrund angeführt) ermahnt wurde, Termine mindestens eine Woche im Voraus anzumelden. Auch seinen Wunsch, den 29. November kurzfristig freizunehmen, habe ich abgelehnt. Dennoch erschien er am 29. November nicht zur Arbeit und reagierte nicht auf meine WhatsApp-Nachricht. Wenn er sich nun weiterhin nicht meldet und auch nicht nach seinem Einsatzplan für Montag fragt: Darf ich dann – analog zum erwähnten Fall – von einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitnehmers ausgehen?

Und sollte ich ihm diese schriftlich bestätigen?

Kommentare (11)

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Walter Meier 25.09.2026

Res von Austria

ZürcherUnternehmer Autor 25.09.2026

Ergänzung: Inzwischen gab es eine Rückmeldung von ihm: Er sei ins Krankenhaus gegangen.

Brigitte Fischer 25.09.2026

Verlangen Sie in diesem Fall unbedingt ein ärztliches Attest. Da das Arbeitsverhältnis ohnehin bald endet, haben Sie das Schlimmste hinter sich und werden ihn bald los.

ZürcherUnternehmer Autor 25.09.2026
Antwort an Brigitte Fischer

Eigentlich sollte der Arbeitnehmer das Attest von sich aus einreichen, anstatt dass man als Arbeitgeber wieder hinterherlaufen muss. Aber Sie haben recht, das Ende ist absehbar.

Nico Flueckiger 25.09.2026

Kürzen Sie ihm einfach den Lohn für die Tage, an denen er unentschuldigt gefehlt hat. Weitere Schritte würde ich unterlassen, da solche Fälle oft vor der Schlichtungsbehörde landen. Eine formelle Bestätigung der fristlosen Kündigung bringt Ihnen hier keinen Vorteil. Achten Sie lediglich auf eine lückenlose Dokumentation.

Lena S. 25.09.2026

Im Prinzip ja, aber Vorsicht: Da der Mitarbeiter ein mögliches Gesundheitsproblem angedeutet hat, greift Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber auch während der Kündigungsfrist. Dokumentieren Sie daher alles akribisch und kommunizieren Sie sauber, um im Streitfall vor Gericht bestehen zu können. Nur weil Sie gekündigt haben, darf sich der Mitarbeiter nicht alles erlauben. Er muss belegen, warum der Arzttermin zwingend auf den

29. November fallen musste. Sie dürfen auf einer frühzeitigen Terminplanung bestehen. Da er unentschuldigt fehlte und keine Rechtfertigung vorlag, sollten Sie ihn per Einschreiben abmahnen und festhalten, dass der

29. November unbezahlt bleibt. Von einer fristlosen Selbstkündigung des Arbeitnehmers kann man hier jedoch nicht ausgehen, da er ab dem

5. Dezember ohnehin Ferien hat.

Patrick Gross 25.09.2026

Dieser Fall liegt anders gelagert. Es ist klar, dass der Mitarbeiter nicht von sich aus fristlos kündigen möchte. Besteht die Möglichkeit, den Lohn für frühere, nicht kompensierte Abwesenheiten nachträglich zu kürzen? Vielleicht kann uns 'Res von Austria' hier weiterhelfen.

Lena S. 25.09.2026

Das ist schwierig. Je mehr Zeit seit den Vorfällen vergangen ist, desto eher darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber diese Fehlzeiten akzeptiert und bezahlt hat.

Marco Schneider 25.09.2026
Antwort an Lena S.

Alles klar, vielen Dank.

Jonas Wenger 25.09.2026

Falls der Mitarbeiter während der Kündigungsfrist krank wird, verlängert sich dann die Kündigungsfrist nicht automatisch bis Ende Januar 2025?

ToniZH 25.09.2026

Abseits der juristischen Seite: Wenn es sich um einen akuten medizinischen Notfall handelt, kann man einen Arzttermin doch gar nicht eine Woche im Voraus planen, oder?