Fristlose Kündigung und nachträgliche Krankschreibung

Grüezi beinand, Ein Angestellter kriegt am montäglichen Feierabend eine fristlose Entlassung. Tagsdarauf taucht er trotzdem im Betrieb auf, um weiterzuwirken, doch man verwehrt ihm den Zutritt. Am Mittwoch rollt er abermals an – diesmal auf dem Töff –, um den Vorgesetzten zu sprechen und die Tätigkeit unverzüglich wieder aufzunehmen. Aber der Chef winkt wieder ab. Am Donnerstag sucht der Angestellte einen Arzt auf, lässt sich ab Dienstag im Nachhinein krankmelden und übermittelt das Zeugnis per SMS an den Vorgesetzten – vermutlich, um das Anstellungsverhältnis zu verlängern oder aus sonstigen Beweggründen.

Muss in einer solchen Situation das Arbeitsverhältnis erstreckt werden? Hat das Arztzeugnis für den Arbeitgeber überhaupt Gültigkeit?

Kommentare (28)

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Alpenfuchs 20.09.2026

Entlassung am Montag, Arbeitsunfähigkeit ab Dienstag = negativ (nach Laieneinschätzung).

Mira Z. 20.09.2026

Steht die fristlose Entlassung rechtlich auf einem fundierten Fundament?

Reto_Bern 20.09.2026

Falls die fristlose Auflösung tatsächlich so stattgefunden hat, verneint... da er seit Dienstag ohnehin nicht mehr dort tätig ist und am Montag noch gesund war, handelt es sich um eine echte fristlose Kündigung; oder lag etwa eine reguläre Kündigung mit anschliessender Freistellung vor? ... Soll dem so sein, würde sich die Kündigungsfrist ausdehnen, weshalb es sich lohnen könnte, den Arbeitnehmer zum Vertrauensarzt zu schicken.

Lena S. 20.09.2026

Lars Hampel Keineswegs, die Kündigungsfrist dehnt sich nicht aus, vorausgesetzt die Entlassung ist rechtmässig. Sie erfährt lediglich einen Unterbruch während der Krankheit und setzt sich danach fort.

Reto_Bern 20.09.2026
Antwort an Lena S.

Sanja Piric-Calic Nicht ganz korrekt... nach dem Unterbruch verschiebt sich das Kündigungsende auf das Ende des darauffolgenden Monats.

Lena S. 20.09.2026
Antwort an Lena S.

Lars Hampel Das gilt nicht pauschal… falls vertraglich vereinbart wurde, dass auf ein beliebiges Datum gekündigt werden darf, trifft dies nicht zu.

Hansjörg_W Autor 20.09.2026
Antwort an Lena S.

Im Falle einer fristlosen Entlassung greifen die Kündigungssperrfristen nicht. Eine rückwirkende Krankschreibung bringt folglich gar nichts. Sollte der Angestellte die fristlose Entlassung als unberechtigt erachten, ist er gehalten, schriftlich beim Betrieb zu remonstrieren und umgehend ein Schlichtungsverfahren beim Arbeitsgericht anzustrengen.

Nina K. 20.09.2026

Inwiefern spielt das Motorrad hier eine Rolle?

ToniZH 20.09.2026

Monika Altermatt Frag ich mich ebenfals

Hansjörg_W Autor 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Monika Altermatt Überhaupt keine. Doch wenn jemand wirklich krank ist, liegt er flach und düst nicht im T-Shirt auf dem Töff durch die Gegend. Zumindest handhabe ich das persönlich so.

Sandra F. 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Anonymes Mitglied Das unterschreibe ich so keineswegs. Ich suche am Montag wegen Krankheit die Praxis auf und drehe dennoch heute eine kleine Töffrunde. Das eine schliesst das andere keineswegs aus, und es existieren schliesslich diverse Facetten des Krankseins.

Alpenfuchs-9 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Membro anonimo Falls mehrere Angestellte ihn dabei beobachtet haben, stehen seine Erfolgsschancen ohnehin schlecht. Aber wie bereits von Lars Hampel erwähnt: Ab zum Vertrauensarzt mit ihm! Nimmt er diesen Termin nicht wahr, gilt das Attest im Regelfall als hinfällig.

Reto_Bern 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Anonymes Mitglied Kommt ganz auf das Leiden an... die ärztliche Belegschaft bestimmt, was erlaubt ist... tut hier allerdings nichts zur Sache, da der Arbeitnehmer am Kündigungstag noch im Dienst war.

Nina K. 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Anonymes Mitglied Besitzt keine Relevanz.

Sandra F. 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Anonymes Mitglied Wo liegt hier das schlechte Vorbild? Wenn man Aktivitäten unternimmt, die der Heilung förderlich sind? Soll das etwa verwerflich sein? Oder wenn jemand einen Beinbruch aufweist und deshalb mit einem Automatik-Töff vorbeifährt? (Übrigens bin ich mir nicht sicher, ob ein Automatikroller nicht doch bedienungstechnische Tücken aufweist, das dient lediglich als Beispiel). Wer krankgeschrieben ist, muss deshalb nicht das Haus hüten. Alles, was dem Gesundungsprozess dienlich ist, geht in Ordnung – auch wenn es im Detail Ausnahmen gibt. Aber eben, was soll daran ein schlechtes Beispiel sein?

Mira Z.-10 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Anonymes Mitglied Nun gut, hängt ganz von der Art der Erkrankung ab. Geht es um eine Grippe, eher weniger... sprechen wir stattdessen von psychischen Beschwerden, die womöglich rein ortsgebunden beziehungsweise arbeitsplatzbezogen sind, stellt eine Töffahrt kein Hindernis dar.

Reto_Bern-11 20.09.2026
Antwort an ToniZH

Anonymes Mitglied Sie können doch nicht Ihre eigenen Massstäbe auf andere anwenden? Wenn ich flachliege, trage ich stets eine Winterjacke, während andere im T-Shirt herumschwirren, weil ihnen heiss ist.

Hansjörg_W Autor 20.09.2026
Antwort an Mira Z.-10

Anonymes Mitglied Woher schliessen Sie überhaupt darauf, dass das Attest rückwirkend verfasst wurde?

Hansjörg_W Autor 20.09.2026
Antwort an Reto_Bern

Roger Stamm Das strahlt eine denkbar schlechte Vorbildwirkung auf die übrige Belegschaft aus.

Lena S.-12 20.09.2026

So einfach läuft der Hase gewiss nicht. Die fristlose Entlassung ist primär erfolgt, und eine nachträgliche Krankmeldung daran absolut nichts mehr.

Marco87-13 20.09.2026

Eine fristlose Entlassung behält selbst bei bestehender Krankheit ihre Gültigkeit, sofern die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sachlich absolut haltbar ist!

Reto_Bern-11 20.09.2026

Zahlreiche fristlose Kündigungen halten rechtlich einer Prüfung nicht stand. Deshalb die Kernfrage: Ist diese Entlassung überhaupt gesetzeskonform? Weshalb verweigert die Geschäftsleitung ein Gespräch? Herrscht bei Ihnen im Betrieb stets solches Kindergartenniveau? Die Erkrankung ändert an der Sachlage jedenfalls nichts.

Hansjörg_W Autor 20.09.2026

Katia Santos Er taucht jeden zweiten Tag verspätet im Betrieb auf, bisweilen mit einer Verspätung von zwei Stunden. An solchen Tagen steuert er erst einmal die Tankstelle an, um ausgiebig zu zmörgele. Hat er schlicht keine Motivation zur Arbeit, lässt er den Arbeitsplatz kurzerhand im Stich und rennt nach Hause. Mehrere Aussprachen fruchteten ebenso wenig wie zahlreiche eingeräumte Bewährungschancen.

Reto_Bern-11 20.09.2026

Anonymes Mitglied Liegen hierzu schriftliche Verwarnungen beziehungsweise Verweise vor?

Nina K.-14 20.09.2026

Anonymes Mitglied Angesichts der von Ihnen angeführten Beweggründe stellt sich durchaus die Frage, ob diese fristlose Massnahme recht Bestand hat.

ToniZH-15 20.09.2026

Anonymes Mitglied Ist die fristlose Entlassung etwa an jenem Abend ausgesprochen worden, an dem er morgens zu spät erschienen war?

Sandra F.-16 20.09.2026

Negativ. Eine fristlose Entlassung wird bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes ausgesprochen, ganz gleich, ob die betroffene Person erkrankt ist oder nicht. Übrigens kann das Ausstellen eines rückwirkenden Attests sogar den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllen!