Kündigung während Krankheit bei Burn-out
Grüezi miteinander. Aus Gründen der Diskretion schreibe ich diesen Beitrag anonym.
Ich bin aktuell wegen eines Burn-outs krankgeschrieben und befinde mich in psychologischer Betreuung. Da die Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit noch nicht absehbar ist, ich aber ein Angebot für eine neue Stelle mit ähnlichem Anforderungsprofil erhalten habe, möchte ich mein jetziges Arbeitsverhältnis auflösen.
Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeber während einer Krankheit nicht kündigen darf. Wie verhält es sich jedoch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer? Muss ich die vertragliche Kündigungsfrist von drei Monaten nach meiner Genesung vollumfänglich erfüllen, oder wird die Zeit der Krankschreibung bereits an diese Frist angerechnet?
Besten Dank für eure Einschätzung.

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Die Zeit der Krankschreibung wird vollumfänglich an die Kündigungsfrist angerechnet.
Sie haben das Recht, auch während der Arbeitsunfähigkeit unter Einhaltung der vertraglichen Fristen zu kündigen. Eventuell lässt sich der Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag ein, dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Seien Sie aber vorsichtig: Erstens verlieren Sie bei einem vorzeitigen Austritt den Schutz durch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Prüfen Sie genau, ob Sie wirklich bald wieder belastbar sind und ob die neue Stelle sicher ist. Zweitens drohen bei einer Eigenkündigung Einstelltage bei der Arbeitslosenkasse (RAV) sowie mögliche Probleme mit dem Krankentaggeld oder dem Lohn. Bei einem Burn-out ist es ratsam, erst wieder völlig gesund zu werden, bevor Sie solch weitreichende Entscheidungen treffen.
Drittens: Sollte die Erkrankung direkt mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen, könnte unter Umständen auch der Arbeitgeber kündigen. Achten Sie daher genau darauf, was Sie gegenüber dem Betrieb kommunizieren.
Da unterliegen Sie einem Irrtum: Wenn die Krankheit unmittelbar durch den Arbeitsplatz bedingt ist, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz (Sperrfrist) nicht.
Lassen Sie medizinisch abklären, ob eine Rückkehr an Ihren jetzigen Arbeitsplatz aus gesundheitlicher Sicht ausgeschlossen ist. Ein Arzt kann Sie unter Umständen für den allgemeinen Arbeitsmarkt als arbeitsfähig, für Ihren spezifischen Betrieb jedoch als arbeitsunfähig einstufen. Eine solche ärztliche Bestätigung sollte idealerweise vor der Kündigung vorliegen, um Sanktionen (Einstelltage) durch das RAV zu vermeiden. Klären Sie mit Ihrer Therapeutin ab, ob Sie für eine neue Herausforderung bereits wieder stabil genug sind. Eine Eigenkündigung während einer laufenden Krankschreibung ist meist riskant und sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn Sie sich der neuen Aufgabe gewachsen fühlen und der neue Arbeitsvertrag in trockenen Tüchern ist.
Alles Gute für Sie.