Längere Krankschreibung wegen psychischer Erkrankung und Kündigung: Muss man Ferienfähigkeit bescheinigen lassen?

Wegen einer psychischen Erkrankung bin ich bereits länger krankgeschrieben und eine Kündigung steht unmittelbar bevor. Nun verlangt das Personalbüro, dass ich mir von meinem Psychiater eine Bestätigung zur Ferienfähigkeit ausstelle lasse, damit die restlichen Ferientage nicht ausbezahlt werden müssen. Ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig? Mir ist bewusst, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Ferienunfähigkeit bedeutet.

Meine Frage dreht sich jedoch darum, ob ich verpflichtet bin, dies mit meinem Psychiater zu besprechen und so ein Attest einzuholen. Die Firma behauptet, ich sei gezwungen, die Ferien noch anzutreten...

Kommentare (9)

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Alpenfuchs 20.09.2026

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Der Arbeitgeber hat höchstens die Möglichkeit, dich auf seine eigenen Kosten zum Vertrauensarzt zu schicken, um das abzuklären.

Fabian Meier Autor 20.09.2026

@Alpenfuchs: Soweit mir bekannt ist, überprüft ein Vertrauensarzt doch lediglich die Arbeitsfähigkeit und nicht speziell die Ferienfähigkeit, oder täusche ich mich da?

Alpenfuchs 20.09.2026

Der prüft im Grunde sämtliche Aspekte und kann den Betroffenen notfalls auch wieder voll arbeitsfähig schreiben.

Fabian Meier Autor 20.09.2026

@Alpenfuchs: Das ist mir durchaus bewusst, diesbezüglich mache ich mir allerdings keine Sorgen.

Reto_Bern 20.09.2026

Grundsätzlich gilt, dass Ferien bei jeder sich bietenden Gelegenheit konsumiert werden müssen. Eine Auszahlung ist nur zulässig, wenn der Bezug absolut ausgeschlossen ist. Niemand kann Sie dazu zwingen, Ihren eigenen Arzt für solche Bestätigungen zu beanspruchen, jedoch steht es dem Arbeitgeber frei, Sie zu einer Untersuchung beim Vertrauensarzt aufzubieten.

Lena S. 20.09.2026

Generell ist eine Abgeltung von Ferien durch Geld nicht gestattet, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Der Arbeitgeber hat das Recht, auf eigene Kosten einen Vertrauensarzt beizuziehen, darf aber dem behandelnden Arzt keine Weisungen erteilen. Meiner Ansicht nach muss der Arbeitnehmer der Forderung, den eigenen Arzt mit solchen Schritten zu beauftragen, nicht Folge leisten – es steht ihm natürlich frei, dies auf freiwilliger Basis zu tun. Bei einer rein arbeitsplatzbezogenen psychischen Belastung (wie einer Depression oder einem Burnout) spricht oft einiges dafür, dass eine Erholung während der Ferien möglich und sogar heilsam ist. Sofern keine zwingenden medizinischen Behandlungen vor Ort anstehen, ist eine Ferienfähigkeit durchaus denkbar.

Ob die restlichen Ferientage schliesslich verfallen oder bezogen werden müssen, hängt letztlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Marco87 20.09.2026

Das lässt sich so pauschal mit Ja und Nein beantworten. Der Arbeitgeber kann den Bezug der verbleibenden Ferien ganz unkompliziert für die letzten Tage des Arbeitsverhältnisses anordnen. In diesem Fall läge es an Ihnen, eine allfällige Ferienunfähigkeit medizinisch zu belegen, falls Sie stattdessen eine Auszahlung fordern möchten.

Nina K. 20.09.2026

Gilt nicht ohnehin die Regel, dass der Arbeitgeber bei einer länger dauernden Krankheit einen gewissen Teil der Ferien pro Monat kürzen darf, oder trügt mich hier meine Erinnerung?

ToniZH 20.09.2026

Die Behauptung Ihres Arbeitgebers stimmt natürlich so nicht, Sie müssen absolut gar nichts tun in dieser Hinsicht. Dennoch wäre es wohl am einfachsten, Sie sprechen Ihren Psychiater ganz offen darauf an und schildern ihm die Situation genauso wie uns hier.